Das seinerzeit gefällte Urteil des OLG Stuttgart, welches im Sinne der Kunden, Versicherungsvermittler und somit auch für uns sprach, wurde nun vom BGH aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat zur Angreifbarkeit von Allianz-Lebensversicherungsverträgen wegen fehlerhafter Verbraucherinformationen aktuell eine Entscheidung getroffen.
Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart geht der BGH davon aus, dass die Allianz die Kunden in der Police ordnungsgemäß über die Rückkaufswerte und in welchem Ausmaß diese garantiert sind, informiert hat. Die Folge: Da die Allianz nach Auffassung der Karlsruher Richter den Kunden richtig informiert und die Verbraucherinformationen vollständig erteilt hat, scheidet ein Widerspruchsrecht mit dieser Begründung und damit eine Rückabwicklung aus.
Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen, da nach unserem Kenntnisstand die Allianz durchgängig auf ein und dieselbe Weise über den Rückkaufswert in der Police informiert hat. Auf diese Argumentation kann eine erfolgreiche Rückabwicklung daher nicht gestützt werden. Auch die von der Allianz verwendeten Widerspruchsbelehrungen weisen - bis auf wenige Ausnahmen - keine Fehler auf.
Quelle: RWS Verlag