AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
STAR FUND SCA RAIF, Registernummer B.214.816, eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister Landgericht Karlsruhe, 
Aktenzeichen E 3712 - 568 nachfolgend „STAR FUND" genannt.

1. Vertragsgegenstand Leistungen der STAR FUND
(1) Vertragsgegenstand sind der Verkauf und die Abtretung sämtlicher abtretbarer Rechte und Ansprüche des Kunden nach Widerspruch, Widerruf und Rücktritt (§§ 5a, 8 Abs. 4 u. 5 VVG a.F.) des im Vertrag genannten Versicherungsvertrages.
(2) Soweit der Kunde nach Ausübung des Gestaltungs-rechts (Widerruf, Widerspruch, Rücktritt) Beiträge an die genannte Versicherungsgesellschaft bezahlt, werden diese ihm von STAR FUND nicht erstattet.
(3) Eine Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Vertra-ges. Der Kunde ist selbst nicht berechtigt, Maßnahmen zur Rückabwicklung des gegenständ-lichen Versicherungsvertrages zu ergreifen. Ausge-nommen hiervon ist die Ausübung des Wider-spruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrechts durch den Kunden.
(4) Eine Verpflichtung der STAR FUND zur Klageerhebung besteht nicht. Eine Auskunfts- und/oder Zahlungs-klage wird nur erhoben, soweit nach Auffassung STAR FUND (eigenes Ermessen) hinreichende Erfolgsaus-sichten bestehen. Die Wahl des geeigneten Verfahrens steht STAR FUND frei.
(5) Eine Pflicht zur Durchführung eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens besteht ebenfalls nicht.
(6) Anderen Personen als dem Kunden stehen aus diesem Vertrag und aufgrund dieses Vertrages keine Leistungsansprüche gegen STAR FUND zu.

2. Vertragsanwälte/Gutachter
(1) Der Kunde gestattet es STAR FUND ausdrücklich, den beauftragten Rechtsanwälten und versicherungs-mathematischen Gutachtern Zugriff auf alle relevanten Unterlagen und Daten zu gewähren, und erlaubt den beauftragten Rechtsanwälten ausdrücklich, STAR FUND über den Verlauf der anwaltlichen Bearbeitung zu informieren.
(2) Die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte und Gutachter trägt STAR FUND.

3. Vertrag
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(2) Die abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sie sich nach der ursprünglichen Angabe ändern. Das betrifft insbesondere die Angaben zur Anschrift Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bank-verbindung sowie die vom Kunden im Rahmen des sog. Datenblattes (vgl. Anlage) gemachten Angaben.

4. Abtretung
(1) STAR FUND nimmt mit Annahme des Angebots auf Abschluss der vorliegenden Vereinbarung auch die Abtretung an. Über die Annahme der Abtretung wird der Kunde gleichzeitig informiert; eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
(2) Soweit Ansprüche nicht dem Kunden selbst, sondern ihm nahestehenden Dritten zustehen und/oder diese auf den Bestand der streitigen Ansprüche Einfluss haben, steht der Kunde dafür ein, dass auch diese Dritten ihre Ansprüche im gleichen Umfang an STAR FUND abtreten.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen und auf Kosten von STAR FUND die Abtretung in separater Urkunde und gegebenenfalls notariell zu wiederholen.

5. Garantien des Kunden
(1) Der Kunde hat den genannten Versicherungsvertrag rechtswirksam mit der genannten Versicherungsge-sellschaft abgeschlossen. Er garantiert, dass keine Rechte Dritter an Ansprüchen aus diesem Vertrag be-stehen, die Versicherungsgesellschaft keine auf-rechenbaren Forderungen gegen den Kunden hat, kein unwiderrufliches Bezugsrecht Dritter besteht und er über den Vertrag uneingeschränkt verfügen darf.
(2) Der Kunde garantiert weiter die Richtigkeit der von ihm gegenüber STAR FUND in Bezug auf den gegen-ständlichen Vertrag gemachten Angaben (insbes. Beitragsverlauf und Angaben im Datenblatt, vgl. Anlage).

6. Erlösverteilung und Kosten
(1) Sollten die ergriffenen Maßnahmen im Einzelfall nicht erfolgreich sein, entstehen dem Kunden keine Kosten.
(2) Der Rückkaufswert der Versicherung steht allein dem Kunden zu. Wurde der Rückkaufswert noch nicht an den Kunden ausbezahlt, ist er bei der Erlösverteilung dem Kunden zuzurechnen.
(3) Berechnungsgrundlage für die Erlösverteilung ist alles, was von der Anspruchsgegnerin nach Abschluss der Vereinbarung an den Kunden oder an STAR FUND geleistet wurde bzw. an Belastungen zukünftig eingespart wird und adäquat kausal auf Leistungen STAR FUND zurückzuführen ist. Ein Anspruch von STAR FUND besteht insbesondere auch dann, wenn von der Anspruchsgegnerin Zahlungen direkt an den Kunden geleistet werden.
(4) Sofern zunächst Teilbeträge von der Anspruchs-gegnerin bezahlt werden, berechnet STAR FUND den endgültigen Beitreibungserlös.
(5) Der Kunde ist gegenüber STAR FUND verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, ob und in welchem Umfang ihm Erträge der genannten Art zugeflossen sind. Er ist weiter verpflichtet, einem von der STAR FUND beauftragten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gestatten, die Aufschluss über Tatsachen und Umfang der Erträge geben können.

7. Abrechnung, Auszahlung
(1) Gegenüber dem Anspruch von STAR FUND auf den Ertragsanteil kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs-recht ausüben, die sich aus diesem Vertrag selbst ergeben und die unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind.
(2) Kommt der Kunde mit Zahlungen an STAR FUND in Verzug, so ist der Betrag ab Verzugseintritt mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

8. Steuern
Die Ausübung des Gestaltungsrechts gem. §§ 5a, 8 Abs. 4 u. 5 VVG a. F. (Widerspruch, Widerruf, Rücktritt) und/oder der Zufluss eines Beitreibungserlöses oder des Kaufpreises lösen im Einzelfall den Anfall von Steuern, insbes. Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer jeweils nebst Solidaritätszuschlag, beim Kunden aus, die wirtschaftlich vom Kunden zu tragen sind. Sofern der Kunde die Beiträge zur Lebensversicherung als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt hat, müssen diese Steuerersparnisse beim Widerruf und der damit verbundenen Rückabwicklung der Lebensversicherung ggf. an das Finanzamt zurückerstattet werden. Bitte beachten Sie auch, ob hinsichtlich der Versicherungs-leistung eine Steuerbegünstigung vorliegt, welche bei der Rückabwicklung des Vertrages ggf. wegfallen können.
Zu steuerlichen Auskünften oder zur Beratung ist STAR FUND gegenüber dem Kunden weder berechtigt noch verpflichtet. Wir empfehlen daher, vor Ausübung des Gestaltungsrechts (Widerspruch, Widerruf, Rücktritt, Kündigung) eine steuerliche Beratung durchführen zu lassen.

9. Pflichten des Kunden
(1) Zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zu einem Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klage-rücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die streitigen Ansprüche ist der Kunde nicht berechtigt.
(2) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Gestal-tungsrechte (Widerspruch, Widerruf, Rücktritt) ohne ausdrückliche Zustimmung von STAR FUND auszu-üben und Verhandlungen über die Rückabwicklung zu beginnen.
(3) Die in Abs. 1 und 2 genannten Pflichten bestehen ab Unterzeichnung des Antrags auf Abschluss des Forderungskaufvertrages durch den Kunden.
(4) Verfügt der Kunde entgegen der Bestimmung in Abs. 1 wirksam über die streitigen Ansprüche, so hat er STAR FUND so zu stellen, als seien die streitigen Ansprüche in voller Höhe realisiert worden, es sei denn, er weist nach, dass der Erlös der Rechts-verfolgung ohne die vertragswidrige Verfügung geringer gewesen wäre. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, STAR FUND sämtliche aufgewandten Kosten zu erstatten.

10. Widerruf
Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (vgl. Anlage Widerrufsformular).

11. Geheimhaltung
(1) Ein Bekanntwerden dieses Vertrages kann negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Rechtsver-folgung der streitigen Ansprüche sowie auf das Ergebnis anderer durch die STAR FUND finanzierter Prozesse haben. Die Vertragsparteien verpflichten sich deshalb, über die Tatsache und den Inhalt dieses Vertrages sowie die damit im Zusammen-hang stehenden Umstände Stillschweigen zu bewahren und Dritte sowie die Anspruchsgegnerin nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners darüber zu unter-richten. Gegenüber der Anspruchsgegnerin gilt dies bereits vor Vertragsschluss. Unberücksichtigt hier-von bleibt das Recht von STAR FUND, nach Ziffer 13 (1) Informationen Dritten zum Zwecke einer etwai-gen Rückversicherung zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Vertragsunterlagen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Dritte in diesem Sinne sind nicht Personen, denen STAR FUND die Unterlagen zur vertraulichen Prüfung überlassen hat, die für die Durchführung dieses Vertrages notwendiger-weise beauftragt werden müssen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Anspruch auf Un-terrichtung haben, oder zur Berufsverschwiegen-heit verpflichtete Personen, denen die Tatsachen in dieser Eigenschaft anvertraut werden.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, derartige Personen, soweit sie nicht der Berufsverschwiegen-heit unterliegen, vertraglich auf die hier vereinbarte Vertraulichkeit zu verpflichten.

12. Haftung
(1) STAR FUND übernimmt keine Garantie für eine erfolg-reiche Rückabwicklung des Versicherungsvertrages.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung STAR FUND, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet STAR FUND nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs-gehilfen von STAR FUND, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

13. Schlussbestimmung
(1) STAR FUND ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihr Risiko rückzuversichern. STAR FUND darf im Rahmen dessen, Informationen und Unterlagen unter Sicher-stellung der Vertraulichkeit Dritten zwecks Informa-tion zur Verfügung stellen. Gleiches gilt bei der Finanzierung des Kaufpreises der gegenständlichen Forderung und der anfallenden Prozesskosten.
(2) Bei einem Streit zwischen den Parteien über die Wirksamkeit und den Inhalt dieses Vertrages findet deutsches Recht Anwendung.

Star Fund

S.C.A. RAIF

22, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Großherzogtum Luxemburg
arrow-left